Ein Bürger*innenrat kann vom Gemeinderat zu zukunftsweisenden Themen einberufen werden. Der Rat bekommt Zugang zu relevanten Informationen und kann als einmaliges Event angesetzt sein oder auch als langfristig existierendes Gremium. Wichtig ist es, die Mitglieder zuvor ausführlich zu informieren. Zusammengesetzt wird ein Bürger*innenrat aus einer repräsentativen Zufallsauswahl an Bürger*innen, sodass "ganz normale" Personen im Rat vertreten sind anstatt Repräsentant*innen von Interessensgemeinschaften. Bei umfassender Auseinandersetzung des Bürger*innenrats mit den Sachverhalten können vielversprechende Lösungsansätze für die Kommune entstehen.
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